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Allgemeine Geschäftsbedingungen der belmedia AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der belmedia AG und ihren Kunden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend die Bezeichnung «Kunde» verwendet. Sie gilt gleichermassen für sämtliche Geschlechter sowie für natürliche und juristische Personen.

1. Geltungsbereich

1.1. Die belmedia AG, Murbacherstrasse 19, CH-6003 Luzern, nachfolgend «belmedia» genannt, erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen belmedia und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

1.3. Mit der Erteilung eines Auftrags, der Annahme einer Offerte oder der Unterzeichnung eines Vertrags bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern belmedia deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn belmedia solchen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen belmedia und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit grundsätzlich der schriftlichen oder elektronisch nachweisbaren Form.

1.6. Als schriftliche beziehungsweise elektronisch nachweisbare Form gelten insbesondere unterzeichnete Verträge, Auftragsbestätigungen, Briefe und E-Mails. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben vorbehalten.

1.7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge davon unberührt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Grundlage des Vertragsabschlusses bilden insbesondere die jeweilige Offerte, das Angebot, die Auftragsbestätigung, der Einzelvertrag oder der Auftrag des Kunden. Darin werden der vereinbarte Leistungsumfang, die Vertragsdauer, die Vergütung und gegebenenfalls weitere Einzelheiten festgehalten.

2.2. Angebote und Offerten von belmedia sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald:

  • der Kunde eine Offerte oder ein Angebot von belmedia schriftlich, elektronisch oder mündlich annimmt;
  • belmedia einen Auftrag des Kunden schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt;
  • der Kunde einen Vertrag oder eine Auftragsbestätigung unterzeichnet;
  • belmedia mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt; oder
  • der Kunde eine Rechnung, Anzahlung oder Vorauszahlung für die vereinbarten Leistungen begleicht.

2.4. Mündliche Vereinbarungen und telefonische Auftragserteilungen sind verbindlich, sofern ihr Inhalt hinreichend bestimmbar ist. belmedia ist berechtigt, solche Vereinbarungen nachträglich schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.

2.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in Offerten, Verträgen und Auftragsbestätigungen unverzüglich zu prüfen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sind belmedia ohne Verzögerung mitzuteilen.

2.6. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm handelnden oder kommunizierenden Personen zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts beziehungsweise zur Erteilung entsprechender Aufträge berechtigt sind.

2.7. belmedia ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die vorgesehenen Inhalte oder Leistungen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die publizistischen Grundsätze von belmedia oder deren geschäftliche und ethische Standards verstossen könnten.

2.8. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Exklusivität. belmedia ist berechtigt, auch für andere Unternehmen, Organisationen oder Personen derselben oder einer vergleichbaren Branche tätig zu sein.

3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

3.1. Art und Umfang der von belmedia zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, dem Vertrag, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer anderen nachweisbaren Vereinbarung mit dem Kunden.

3.2. Zu den Leistungen von belmedia können insbesondere gehören:

  • die Planung, Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung redaktioneller oder kommerzieller Inhalte;
  • Publireportagen, Unternehmensporträts, Fachbeiträge und Ratgeber;
  • Online-Werbung, Bannerwerbung und weitere digitale Werbeformen;
  • Content-Marketing und die Verbreitung von Inhalten über Online-Magazine;
  • Social-Media-Leistungen und die Veröffentlichung auf digitalen Plattformen;
  • Suchmaschinenoptimierung und der Aufbau digitaler Sichtbarkeit;
  • Webdesign, Grafik, Gestaltung, Texte, Fotos und audiovisuelle Inhalte;
  • Konzeption, Beratung, Kommunikation und weitere Medien- und Verlagsdienstleistungen.

3.3. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung von belmedia. Daraus entstehende Mehrleistungen, Zusatzaufwände und Fremdkosten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.4. belmedia bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung nach pflichtgemässem Ermessen, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden. Dies betrifft insbesondere die redaktionelle, gestalterische, technische und organisatorische Umsetzung.

3.5. belmedia ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder hierfür Mitarbeitende, freie Dienstleister, Autorinnen und Autoren, Partnerunternehmen, Plattformbetreiber oder andere fachlich geeignete Dritte beizuziehen.

3.6. Die Beauftragung von Dritten kann im eigenen Namen von belmedia oder – nach entsprechender Vereinbarung – im Namen des Kunden erfolgen. Soweit Fremdleistungen nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten.

3.7. belmedia wählt beigezogene Dritte sorgfältig aus. Für Leistungen von Dritten, auf deren Ausführung belmedia keinen unmittelbaren Einfluss hat, haftet belmedia nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

3.8. Entwürfe, Texte, Layouts, Grafiken, Inserate, Banner, Publireportagen, Webseiten, Kampagnen und sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen.

3.9. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde Arbeitsergebnisse innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, darf belmedia davon ausgehen, dass die vorgelegte Leistung genehmigt wurde.

3.10. Gesetzlich zwingende Ansprüche des Kunden sowie Rechte bei versteckten Mängeln bleiben vorbehalten.

3.11. Mehrere vereinbarte Leistungen können in Teilschritten erbracht, veröffentlicht oder abgerechnet werden. belmedia ist nicht verpflichtet, sämtliche Bestandteile eines Auftrags gleichzeitig umzusetzen, sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt.

3.12. belmedia ist berechtigt, Leistungen technisch, gestalterisch oder organisatorisch anzupassen, sofern die vereinbarte Funktion und der wesentliche Vertragszweck dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden.

3.13. Platzierungen, Reichweiten, Aufrufe, Klickzahlen, Suchmaschinenpositionen, Interaktionen, Anfragen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse sind nur geschuldet, wenn sie im Vertrag ausdrücklich und eindeutig als verbindlich garantiert wurden.

3.14. Veröffentlichungen auf Online-Magazinen, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Plattformen können technischen oder redaktionellen Veränderungen durch die jeweiligen Betreiber unterliegen. belmedia kann daher keine dauerhafte unveränderte Darstellung oder Verfügbarkeit auf externen Plattformen gewährleisten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, belmedia sämtliche Informationen, Unterlagen, Daten, Bilder, Logos, Texte sowie sonstige Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, soweit diese für die vertragsgemässe Leistungserbringung erforderlich sind.

4.2. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte richtig, vollständig und aktuell sind sowie keine Rechte Dritter verletzen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass erforderliche Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Lizenz- oder sonstige Nutzungsrechte vorliegen.

4.3. Der Kunde stellt belmedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden gelieferten Inhalte geltend gemacht werden, sofern belmedia kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

4.4. Verzögert sich die Leistungserbringung infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Ein dadurch entstehender Mehraufwand kann dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse, Entwürfe und Korrekturfassungen innert angemessener Frist zu prüfen und freizugeben. Erfolgt trotz Aufforderung keine Rückmeldung, ist belmedia berechtigt, den Auftrag auf Grundlage des zuletzt vorliegenden Bearbeitungsstandes weiterzuführen oder abzuschliessen.

4.6. Soweit für die Leistungserbringung Zugänge zu Webseiten, Hosting-Systemen, Content-Management-Systemen, Social-Media-Konten oder anderen digitalen Plattformen erforderlich sind, stellt der Kunde diese rechtzeitig zur Verfügung.

5. Termine und Fristen

5.1. Vereinbarte Termine und Lieferfristen gelten grundsätzlich als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

5.2. belmedia ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Eine Haftung für Verzögerungen besteht jedoch nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

5.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb des Einflussbereichs von belmedia liegen. Dazu gehören insbesondere höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Plattformen oder Hosting-Anbietern, Cyberangriffe, Streiks sowie Verzögerungen durch Dritte.

5.4. Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, insbesondere durch verspätete Freigaben oder unvollständige Unterlagen, verschieben sich sämtliche Termine entsprechend.

5.5. Gerät belmedia mit einer ausdrücklich verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene schriftliche Nachfrist anzusetzen. Erst nach deren unbenutztem Ablauf können die gesetzlichen Rechte geltend gemacht werden.

6. Honorare und Preise

6.1. Sämtliche Honorare richten sich nach der jeweiligen Offerte, dem Vertrag oder der aktuellen Preisliste von belmedia.

6.2. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen vor Leistungserbringung beziehungsweise gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. belmedia ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen.

6.4. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder nachträglich vom Kunden gewünscht werden, werden nach Aufwand oder gemäss individueller Vereinbarung zusätzlich verrechnet.

6.5. Barauslagen, Gebühren, Versandkosten, externe Produktionskosten sowie Fremdleistungen Dritter werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

6.6. Bei langfristigen Projekten oder Vertragsverhältnissen ist belmedia berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt oder den vertraglichen Vereinbarungen zu stellen.

6.7. Bereits erbrachte Leistungen sowie individuell für den Kunden erstellte Arbeiten bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn der Auftrag vorzeitig beendet oder nicht vollständig umgesetzt wird, sofern die Ursache nicht von belmedia zu vertreten ist.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der belmedia AG und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Luzern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

14.3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der belmedia AG ist der Sitz der belmedia AG in Luzern, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

Stand: 1. August 2026

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